Personalvertretung - Aufgaben
Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen des NÖ. Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes (GPVG) berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen zu wahren und zu fördern.
Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.
Die Personalvertretung hat sich bei Ihrer Tätigkeit von dem Grundsatz leiten zu lassen, den Bediensteten unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl zu dienen. Sie hat dabei auf die Erfordernisse eines geordneten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Dienstbetriebes Rücksicht zu nehmen. Als Vorsitzender der Personalvertretung werde ich mich, genauso wie alle Funktionärinnen und Funktionäre gerne für Ihre Anliegen einsetzen.